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Allgemeine Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Fa. Aluprof Aluminiumprofile GmbH

§ 1 Geltung der Bedingungen, Angebot und Vertragsschluss

  1. Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.
  2. Unsere Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinn von § 310 Abs. 1 BGB.
  3. Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt die Gültigkeit des übrigen Vertrags nicht, das gleiche gilt, wenn einzelne Bedingungen nicht anwendbar sind. Alle Vereinbarungen, die zwischen dem AN und dem AG zwecks Ausführung dieses Auftrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
  4. Die Angebote des AN sind freibleibend und unverbindlich. Abweichungen, Maße und technische Beschreibungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen und fernschriftlichen Bestätigung des AN.
  5. Kostenvoranschläge sind verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.

§ 2 Eigentumsvorbehalt

  1. Die gelieferte Ware bleibt Eigentum des ANs, bis alle gegenwärtigen Ansprüche gegen den Kunden erfüllt sind.
  2. Der Kunde ist berechtigt, die im Eigentum des ANs stehende Ware (Vorbehaltsware) im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt dem AN jedoch bereits jetzt alle Forderungen ab, die dem Kunden aus der Weiterveräußerung oder der Verbindung der Ware mit anderen Gegenständen an Dritte erwachsen. Der AN nimmt die Abtretung hiermit an. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen, dem AN nicht gehörenden Waren veräußert, so gilt die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung nur in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware. Der Kunde ist zur Einziehung der abgetretenen Forderung ermächtigt. Die Befugnis des ANs, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Der AN verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt.
  3. Die Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware durch den Kunden wird stets für den AN vorgenommen. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, dem AN nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt der AN das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die Vorbehaltsware.
  4. Der AN verpflichtet sich, auf Anforderung des Kunden die ihm nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten nach seiner Wahl insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
  5. Gerät der Kunde mit der Zahlung des Kaufpreises oder eines Teils in Verzug, so ist der AN berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.
  6. Bei Pfändung oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde den AN unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit der AN Klage gemäß § 771 ZPO erheben kann.
  7. Soweit das Eigentum des ANs an der Ware durch Verbindung oder Verarbeitung erlischt, überträgt der Kunde dem AN schon jetzt die ihm zustehenden Eigentumsrechte an dem neuen Bestand oder dem Gegenstand in dem Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache und verwahrt sie unentgeltlich für den AN.
  8. Der Kunde verpflichtet sich, die Vorbehaltsware gegen Feuer, Wasser und Diebstahl ausreichend zu versichern.

§ 3 Liefer- und Leistungszeit

  1. Liefertermine und Fristen verstehen sich Liefertermine bzw. Lieferfristen. Sämtliche Liefertermine bedürfen der Schriftform. Die Überschreitung der vereinbarten Liefertermine kommt nur nach Setzen einer angemessenen Nachfrist in Verzug.
  2. Ereignisse höherer Gewalt und sonstige unvorhersehbare, außergewöhnliche und unverschuldete Umstände – z. B. Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Mangel an Transportmitteln, behördliche Eingriffe, Energieversorgungsschwierigkeiten etc. – auch wenn sie beim Vorlieferanten eintreten, verlängern, wenn sie die Lieferung oder Leistung verhindern, um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit.
  3. Bei nachträglich Änderungs- oder Ergänzungswünschen des Kunden verlängert sich die Lieferzeit angemessen.
  4. Der AN ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.
  5. Kommt der AN mit seinen Lieferungen oder Leistungen in Verzug, ist der Kunde berechtigt, eine angemessene Nachfrist zu setzen mit der Erklärung, dass er die Annahme der Lieferung oder Leistung nach Ablauf der Frist ablehnt. Nach erfolglosem Ablauf der Frist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.
  6. Ansprüche auf Schadensersatz wegen Verzuges sind ausgeschlossen, soweit dem AN nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

§ 4 Zahlung und Fälligkeit

  1. Soweit nichts anderes vereinbart, sind unsere Rechnungen mit Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Die Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  2. Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber und nur nach besonderer Vereinbarung angenommen. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Kunden und sind sofort fällig.
  3. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist der AN berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz gemäß § 288 Abs. 2 BGB zu fordern.
  4. Kommt der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, werden sämtliche offenen Forderungen sofort fällig, auch wenn hierfür ein Zahlungsziel vereinbart war. Der AN ist berechtigt, weitere Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten.
  5. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder vom AN anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 5 Rechte des Kunden bei Mängeln

  1. Mängelansprüche des Kunden setzen voraus, dass er seiner nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflicht ordnungsgemäß nachgekommen ist.
  2. Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist der Kunde nach seiner Wahl zur Nacherfüllung in Form der Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt.
  3. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.
  4. Die Haftung des ANs ist ausgeschlossen, soweit der Mangel nur unerheblich ist oder auf vom Kunden gelieferte oder genehmigte Materialien, Vorleistungen oder fehlerhafte Konstruktionen zurückzuführen ist.
  5. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang.
  6. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Kunden – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen. Der AN haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haftet er nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden.
  7. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
  8. Sofern der AN fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  9. Die Gewährleistungspflicht erlischt, wenn der Kunde den Liefergegenstand unsachgemäß behandelt, einbaut oder verändert, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Mangel hierauf nicht beruht.
  10. Gesetzliche Rückgriffsansprüche bleiben unberührt (§ 478 BGB).
  11. Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur dem unmittelbaren Kunden zu und sind nicht abtretbar.

§ 6 Verpackung

  1. Die Rücknahme von Verpackungen, die nicht bereits im Lieferumfang enthalten sind, richtet sich nach der Verpackungsverordnung.

§ 7 Gesamthaftung

  1. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 5 vorgesehen ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen.
  2. Soweit die Haftung des ANs ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 8 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

  1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des CISG wird ausgeschlossen.
  2. Soweit im Gesetz nicht zwingend ein anderer Gerichtsstand bestimmt ist, ist Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten Hanau/Gelnhausen. Erfüllungsort ist Freigericht-Altenmittlau.

KONTAKT

ALUPROF Aluminiumprofile GmbH
Hauptstraße 134
63579 Freigericht-Altenmittlau

Telefon: 06055 9143-0
Telefax: 06055 9143-999

E-Mail: info@aluprof.de

Unternehmen

ALUPROF Aluminiumprofile GmbH

Hauptstraße 134
63579 Freigericht-Altenmittlau
Deutschland

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ALUPROF ist ein modernes Unternehmen, das Methoden, Verfahren und Maschinen einsetzt, die dem neuesten Stand der Technik entsprechen.

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